Überweisungen an Konsiliarärzte in Abwesenheit des Patienten durch den Facharzt für Psychiatrie, pro 1 Min.
Medizinische Interpretation
Gilt für Überweisungen an Konsiliarärzte in Abwesenheit des Patienten durch den Facharzt für Psychiatrie.
Gilt nicht für Überweisungen an Konsiliarärzte, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel [00.06], erbracht werden.