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Weitere InformationenGilt für Überweisungen an Konsiliarärzte in Abwesenheit des Patienten durch den Facharzt für Psychiatrie.
Gilt nicht für Überweisungen an Konsiliarärzte, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel 00.06, erbracht werden.
Menge: gemäss Limitation in LG-05
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