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Weitere InformationenGilt für Auskünfte an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten (mündlich oder telefonisch) in Abwesenheit des Patienten durch den Facharzt für Psychiatrie.
Gilt nicht für Auskünfte an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel 00.06, erbracht werden.
Menge: gemäss Limitation in LG-05
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