Erkundigungen bei Dritten in Abwesenheit des Patienten durch den Facharzt für Psychiatrie, pro 1 Min.
Medizinische Interpretation
Gilt für Erkundigungen bei Dritten (mündlich oder telefonisch) in Abwesenheit des Patienten durch den Facharzt für Psychiatrie.
Gilt nicht für Erkundigungen bei Dritten, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel [00.06], erbracht werden.