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Weitere InformationenGilt für Erkundigungen bei Dritten (mündlich oder telefonisch) in Abwesenheit des Patienten durch den Facharzt für Psychiatrie.
Gilt nicht für Erkundigungen bei Dritten, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel 00.06, erbracht werden.
Menge: gemäss Limitation in LG-05
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