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Weitere InformationenKriterien telefonische Notfallkonsultation (tarifarisch):
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Anrufenden.
- Gespräch innerhalb oder und ausserhalb der eigenen Arztpraxis.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
Zuschlag von 50% auf den Tarifpositionen telefonische Konsultation, die in diesem Zeitraum für die Behandlung des entsprechenden Notfalls verrechnet werden.
Zuschlag nur auf die AL und nicht auf die TL der entsprechenden Tarifpositionen.
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
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