- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Anrufenden.
- Gespräch innerhalb oder und ausserhalb der eigenen Arztpraxis.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2520) und (00.2530) anstelle von (00.2560) und (00.2570) verrechnet werden.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.01.2018 - heute
01.08.01_BR
01.04
Leistung
Notfall-Inkonvenienz-Pauschale D bei telefonischer Konsultation, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
Notfall-Inkonvenienzpauschale D bei telefonischer Konsultation, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Anrufenden.
- Gespräch innerhalb oder und ausserhalb der eigenen Arztpraxis.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2520) und (00.2530) anstelle von (00.2560) und (00.2570) verrechnet werden.
Technische Interpretation
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2520) und (00.2530) anstelle von (00.2560) und (00.2570) verrechnet werden.
Gültigkeit
01.04.2007 - heute
01.03
01.00
Leistung
Notfall-Inkonvenienz-Pauschale D bei telefonischer Konsultation, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Anrufenden.
- Gespräch innerhalb oder und ausserhalb der eigenen Arztpraxis.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
Technische Interpretation
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2520) und (00.2530) anstelle von (00.2560) und (00.2570) verrechnet werden.