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Weitere InformationenKriterien telefonische Notfallkonsultation (tarifarisch):
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Anrufenden.
- Gespräch innerhalb oder und ausserhalb der eigenen Arztpraxis.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen 00.2520 und 00.2530 anstelle von 00.2560 und 00.2570 verrechnet werden.
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