Jetzt abschliessen und in vollem Umfang nutzen: Keine Werbung, Persönliche Merkliste, gespeicherte Suchanfragen, Filter (Dignität, Sparte) und uneingeschränkter Zugang zu allen Inhalten.
Weitere InformationenNicht formalisierte Berichte sind in der Gestaltung frei und umfassen zwischen 11 und 35 Zeilen Text. Gilt auch für den Schriftverkehr unter Ärzten betreffend Befund, Diagnose, Therapien, Prognose über den Heilungsverlauf und weitere Massnahmen den Patient betreffend; dieser ist dem Versicherer auf Verlangen kostenlos zuzustellen, siehe hierzu auch 00.06-8 und GI-14.
Nicht abrechenbar sind kleine Zeugnisse, Mitteilungen an Patienten sowie alle weiteren kleinen Berichte (bis 10 Zeilen Text auf einer A4-Seite); diese sind Bestandteil von 'Allgemeinen Grundleistungen', siehe 00.06-7 und 00.2255.
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Eine kantonale Institution verrechnet zu dieser Position und 00.2295 zusätzlich den zeitlichen Aufwand als Leistung in Abwesenheit a x mal 5min (Kumulation). Ist dies zulässig ?
Die abgerechnete Leistung ist bei mir auf ein Behandlungsdatum an einem Samstag datiert. Ich bin allerdings nicht an einem Samstag behandelt worden. Wie ist dies zu verstehen? Wer kontrolliert das eigentlich?