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Weitere InformationenAbrechenbar im Ausnahmefall bei Patienten über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf.
Die Gründe für den erhöhten Behandlungsbedarf eines Patienten müssen in der Patientenakte aufgeführt werden. Der erhöhte Behandlungsbedarf eines Patienten ist gegenüber dem Versicherer zu begründen.
Nach diagnostischen u/o therapeutischen Massnahmen; während Transfusionen, Aderlässen, Infusionen usw..
Facharzt und nichtärztliches Praxispersonal müssen in der Arztpraxis unmittelbar verfügbar sein.
Gilt nicht für ambulante Dienste von Spitälern.
Gilt nicht für die Betreuung/Überwachung bei Akupunktur (siehe 00.1735).
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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Wenn in der Fachinfo eine Infusionsdauer von 6 Stunden vorgesehen ist, der TARMED Tarif aber Max. 8x15min abbilden kann (2 Stunden) stellt sich nun die Frage, wer sticht wen: BAG oder Swissmedic. Es stellt sich nämlich ansonsten die Frage, ob die Patientensicherheit noch gewährleistet ist, wenn die Infusionszeit auf ein Drittel gekürzt wird. Wer haftet im Falle von Nebenwirkungen aufgrund einer vom Institut nicht genehmigten Applikationszeit? Bitte um Guidance.