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Die Leistungen des Facharztes für Anästhesie für eine Anästhesie sind Teile eines Leistungsblockes und deshalb in einer Sitzung durch den gleichen Facharzt nur unter sich kumulierbar, ansonsten mit keiner anderen Tarifposition. Ausgenommen sind die Tarifpositionen Dringlichkeitszuschläge und Notfallzuschläge, Kapitel 00.08.
Sie werden mit drei Tarifpositionsgruppen entschädigt :
- Perioperative Betreuung durch den Facharzt für Anästhesie 28.0010, 28.0030, 28.0040, 28.0050, 28.0060
- Einleitung und Ausleitung durch den Facharzt für Anästhesie 28.0070, 28.0080, 28.0090, 28.0100, 28.0110
- Tätigkeit des Facharztes für Anästhesie während operativer Versorgung (Anästhesiezeit) 28.0120, 28.0130, 28.0140, 28.0150, 28.0160.
Ausnahmen:
- Periduralanästhesie (PDA) unter Geburt siehe 28.0180
- Stand-by bei Steisslage/Mehrlingen siehe 28.0170
- Pridurale Blutplombe bei Liquorverlust-Syndrom 28.0185
- Verordnung/Überwachung PCA u/o Überwachung bei liegendem periduralen Katheter durch Anästhesisten 28.0190
- Reanimation im Schockraum des Spitals bei Herzkreislaufstillstand 28.0210.
Leistungsinhalt:
- Die gesamte Anästhesie durch den Facharzt für Anästhesie (Inhalation u/o intravenöse/regionale Injektion, z.B. epidural, spinal Plexus usw.). Insbesondere gehören dazu die Intubation (jede Methode, auch fiberoptisch), die Infusionstherapie inkl. Blutersatz, die Beatmung, die Hibernation bei ECC, das invasive u/o nichtinvasive Monitoring inkl. orientierender transoesophagealer Echokardiografie, die Reanimation.
- Ausser diesen Entschädigungen können bis zum Arbeitsbeginn des nächsten Tages bzw. bei IPS-Patienten bis eine Stunde nach Operationsende keine zusätzlichen Tarifpositionen durch den gleichen Facharzt für den gleichen Patienten abgerechnet werden.
Die Einteilung in die vier Risikoklassen erfolgt auf Grund der Art der ärztlichen Leistung (diagnostische Massnahme/Intervention/Operation/Geburt). Zusätzlich verrechenbar ist nur der patientenbezogene Zuschlag für Patienten über 70 Jahre.
Die Risikoklasse ist in der Regel bei den Leistungen angegeben, bei denen eine Anästhesie durch einen Facharzt für Anästhesie in Frage kommt. Wird hingegen eine Überwachung und Sedation/Analgesie Monitored Anesthesia Care (MAC) gemäss 28.0010, 28.0070, 28.0120 durchgeführt, gilt die bei der entsprechenden Leistung angegebene Risikoklasse nicht. Bei Leistungen ohne hinterlegte Risikoklasse kann Monitored Anesthesia Care (MAC) abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Bei Kindern unter 2 Jahren gilt Risikoklasse III gemäss 28.0050, 28.0100, 28.0150, ausser bei Leistungen der Risikoklasse IV bleibt Risikoklasse IV.
Im Rahmen dieser anästhesiologischen Leistungen verwendete Pharmaka (insbesondere Anästhetika, Narkotika, Hypnotika, Sedativa) sind in den technischen Leistungskomponenten nicht inbegriffen.
Im Rahmen dieser anästhesiologischen Leistungen verwendete Gase (inkl. Sauerstoff) sind in den technischen Leistungskomponenten inbegriffen und somit nicht separat verrechenbar.
Parallelanästhesien oder Doppelanästhesien (zwei Anästhesisten für einen Patienten) sind bei der Tarifberechnung berücksichtigt, es erfolgt keine Reduktion bzw. Zuschlag.
Das Narkoseprotokoll ist in der Entschädigung inbegriffen; es ist auf Verlangen des Versicherers diesem kostenlos und verzugslos zuzustellen.
Werden während einer Operation oder einer operativen Versorgung mehrere Leistungen erbracht, die unterschiedlichen Risikoklassen (keine, I-IV) angehören, so können für die perioperative Betreuung und für die Einleitung und Ausleitung jene Tarifpositionen verrechnet werden, die der Leistung mit der höchsten Risikoklasse entsprechen.
Werden an einem Tag mehrere Operationen durchgeführt, kann einmal die perioperative Betreuung entsprechend der höchsten Risikoklasse verrechnet werden.
Der Facharzt für Anästhesie kann in der gleichen Sitzung bzw. bis zum
Arbeitsbeginn des folgenden Tages (bei IPS-Patienten bis 1 Std. nach Operationsende) nur Leistungen aus dem Kapitel 28 verrechnen, ausgenommen 28.0190 und 28.0210.
Bei der Verrechnung der Anästhesieleistungen für die Anästhesiezeit (28.0120 bis 28.0160) müssen die Tarifposition(en) der ärztlichen Leistung(en) [diagnostische Massnahme/Intervention/Operation/Geburt] als Bezug angegeben werden. Ausnahmen sind ausdrücklich bei der Abrechnung zu begründen.
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