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Weitere InformationenDie Venenpunktion durch den Arzt anlässlich einer ärztlichen Beratung ist Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistungen' gemäss 00.0710.
Gilt nicht für kapilläre Blutentnahme.
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00
Grundleistungen
00.03
Spezielle Grundleistungen
00.03.01
Punktionen, Zugänge, Injektionen
BE auf Station