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Weitere InformationenGilt für das Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen ausserhalb von Konsultation, Besuch und telefonischer Konsultation in Abwesenheit des Patienten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren.
Gilt nicht für das Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel 00.06, erbracht werden.
Menge: gemäss Limitation in LG-04
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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