Überweisungen an Konsiliarärzte in Abwesenheit des Patienten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren, pro 1 Min.
Medizinische Interpretation
Gilt für Überweisungen an Konsiliarärzte in Abwesenheit des Patienten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren. .
Gilt nicht für Überweisungen an Konsiliarärzte, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel 00.06, erbracht werden.