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Weitere InformationenGilt für Überweisungen an Konsiliarärzte in Abwesenheit des Patienten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren. .
Gilt nicht für Überweisungen an Konsiliarärzte, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel 00.06, erbracht werden.
Menge: gemäss Limitation in LG-04
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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