Erkundigungen bei Dritten in Abwesenheit des Patienten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren, pro 1 Min.
Medizinische Interpretation
Gilt für Erkundigungen bei Dritten (mündlich oder telefonisch) in Abwesenheit des Patienten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren.
Gilt nicht für Erkundigungen bei Dritten, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel 00.06, erbracht werden.