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Weitere InformationenGilt für Überweisungen an Konsiliarärzte in Abwesenheit des Patienten bei Kindern unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren.
Gilt nicht für Überweisungen an Konsiliarärzte, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel 00.06, erbracht werden.
Menge: gemäss Limitation in LG-10
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