+ Zuschlag für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis
Medizinische Interpretation
Darf nur im Zusammenhang mit der Erbringung von hausärztlichen Leistungen abgerechnet werden und wenn dem Patienten am selben Tag keine spezialärztlichen Leistungen durch den gleichen Leistungserbringer verrechnet werden.
Darf nicht von ambulanten Diensten von Spitälern abgerechnet werden.