00.0015 + Zuschlag für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis

Quant. Dignität
FMH 5
+
Qual. Dignität
Anästhesie-Risikoklasse
-
+
Sparte
Sprechzimmer
+
AL (inkl. Assistenz)
10.88 TP
Assistenz / Dotation
- / -
TL
-
AL (Praktischer Arzt)
10.12 TP
Leistung i.e. Sinne
-
+
Bericht
-
+
Vor- und Nachbearbeitung
-
+
Leistungs­bezogene ärztliche Zusatzzeit
-
+
Raumbelegung
-
+
Wechsel
-
+
Geschlecht
-
+
Behandlungsart
-
+
Skalierungs­faktor AL
1.0 / 0.93 (PA)
Skalierungs­faktor TL
1.0
Leistungstyp
Zuschlagsleistung

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Medizinische Interpretation

Darf nur im Zusammenhang mit der Erbringung von hausärztlichen Leistungen abgerechnet werden und wenn dem Patienten am selben Tag keine spezialärztlichen Leistungen durch den gleichen Leistungserbringer verrechnet werden.

Darf nicht von ambulanten Diensten von Spitälern abgerechnet werden.

Technische Interpretation

-

Regeln
Alter
-
Seite
-
Menge
max. 1 mal pro 1 Tag.
Gesetz
-
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Kommentare (2)

S.G.
etwa 3 Jahre

Die Leistung '00.0015' kann nicht als Zuschlag zur Leistung '00.0715' in Rechnung gestellt weden!

Weshalb nicht, wenn beide aus LG-3 stammen?


A.B.
mehr als 6 Jahre

"Die Position 00.0015 ist nicht mit 00.0140 kumulierbar" , diese Rechnungsantwort der Sanitas ist mir nicht klar