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Weitere InformationenDarf nur im Zusammenhang mit der Erbringung von hausärztlichen Leistungen abgerechnet werden und wenn dem Patienten am selben Tag keine spezialärztlichen Leistungen durch den gleichen Leistungserbringer verrechnet werden.
Darf nicht von ambulanten Diensten von Spitälern abgerechnet werden.
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"Die Position 00.0015 ist nicht mit 00.0140 kumulierbar" , diese Rechnungsantwort der Sanitas ist mir nicht klar
Die Leistung '00.0015' kann nicht als Zuschlag zur Leistung '00.0715' in Rechnung gestellt weden!
Weshalb nicht, wenn beide aus LG-3 stammen?