Die Tarifpositionen 03.0020, 03.0030, 03.0040, 03.0050, 03.0060, 03.0070, 03.0080, 03.0090, 03.0100, 03.0110 und 03.0120 sind Teile eines Leistungsblockes und deshalb in einer Sitzung durch den gleichen Facharzt nur unter sich kumulierbar, ansonsten mit keiner anderen Tarifposition.
Ausgenommen sind die Tarifpositionen Dringlichkeitszuschläge und Notfallzuschläge, Kapitel 00.08.
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