Technische Grundleistung 3, ausserhalb der Röntgenabteilung
Medizinische Interpretation
Gilt für Leistungen ausserhalb der Röntgenabteilung mittels fahrbaren Röntgengeräten durch das Röntgenfachpersonal (z.B. Pflegeabteilung, {IPS} und anderes). Der Patient kann sich nicht selbständig oder mit Hilfe von Dritten zur Röntgenabteilung begeben.