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Weitere InformationenBei einem Wechsel des Patienten in die offenen Pflegetechnik muss der Wechseltag nach der offenen Pflegetechnik abgerechnet werden.
Bei einem Wechsel des Patienten in die KMT-Pflegetechnik darf am Wechseltag die Leistung KMT-Pflegetechnik, erster Tag abgerechnet werden.
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