Nichtärztliche Betreuung, Onkologie, Sterilpflegetechnik, erste 24 Std.
Medizinische Interpretation
Gilt nur für Patienten mit allogener Knochenmarktransplantation ({KMT}); siehe {KLV} 2.1, Anhang 1.
Gilt nur für Patienten mit allogener Knochenmarktransplantation ({KMT}); siehe {KLV}.
Beispiele: akute Leukämien nach Induktionstherapie, chronisch-myeloische Leukämien, schwere aplastische Anämien, myelodysplastische Syndrome, maligne Lyphome und Thalassaemia major; bei der onkologischen Sterilpflegetechnik werden die Patienten unter strikter Sterilpflege behandelt; dies heisst, die Pflege erfolgt unter sterilen Lüftungsbedingungen, die Patienten erhalten sterile Nahrung, es besteht eine spezielle Vorrichtung für die Magen-Darm-Dekontamination und der Patient erhält sterile Gebrauchsgegenstände.
Zur Pflege/Untersuchung des Patienten muss sich das Personal steril umziehen; die im Zusammenhang mit der onkologischen Sterilpflege erforderlichen speziellen Massnahmen, Leistungen, Gebrauchsmaterialien und Verbrauchsmaterialien (bis zum Einkaufspreis (inkl. MWST) pro Einzelstück von CHF 3.--) sind mit der Tarifposition abgegolten und können demzufolge nicht separat abgerechnet werden; mit dieser Leistung sind auch die während eines Wechsels durchzuführenden Tätigkeiten (Zimmer und Möbel sterilisieren, Zimmer steril einrichten, Bett, Desinfektionsplatz usw.) abgegolten.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.01.2018 - heute
01.08.01_BR
01.02.012
Leistung
Nichtärztliche Betreuung, Onkologie, Sterilpflegetechnik, erste 24 Std.
Medizinische Interpretation
Gilt nur für Patienten mit allogener Knochenmarktransplantation (KMT); siehe {KLV} 2.1, Anhang 1.
Gilt nur für Patienten mit allogener Knochenmarktransplantation ({KMT}); siehe {KLV} 2.1, Anhang 1.
Beispiele: akute Leukämien nach Induktionstherapie, chronisch-myeloische Leukämien, schwere aplastische Anämien, myelodysplastische Syndrome, maligne Lyphome und Thalassaemia major; bei der onkologischen Sterilpflegetechnik werden die Patienten unter strikter Sterilpflege behandelt; dies heisst, die Pflege erfolgt unter sterilen Lüftungsbedingungen, die Patienten erhalten sterile Nahrung, es besteht eine spezielle Vorrichtung für die Magen-Darm-Dekontamination und der Patient erhält sterile Gebrauchsgegenstände.
Zur Pflege/Untersuchung des Patienten muss sich das Personal steril umziehen; die im Zusammenhang mit der onkologischen Sterilpflege erforderlichen speziellen Massnahmen, Leistungen, Gebrauchsmaterialien und Verbrauchsmaterialien (bis zum Einkaufspreis (inkl. MWST) pro Einzelstück von CHF 3.--) sind mit der Tarifposition abgegolten und können demzufolge nicht separat abgerechnet werden; mit dieser Leistung sind auch die während eines Wechsels durchzuführenden Tätigkeiten (Zimmer und Möbel sterilisieren, Zimmer steril einrichten, Bett, Desinfektionsplatz usw.) abgegolten.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.04.2006 - heute
01.02.011
01.00
Leistung
Nichtärztliche Betreuung, Onkologie, Sterilpflegetechnik, erste 24 Std.
Medizinische Interpretation
Gilt nur für Patienten mit allogener Knochenmarktransplantation (KMT); siehe {KLV} 2.1, Anhang 1.
Beispiele: akute Leukämien nach Induktionstherapie, chronisch-myeloische Leukämien, schwere aplastische Anämien, myelodysplastische Syndrome, maligne Lyphome und Thalassaemia major; bei der onkologischen Sterilpflegetechnik werden die Patienten unter strikter Sterilpflege behandelt; dies heisst, die Pflege erfolgt unter sterilen Lüftungsbedingungen, die Patienten erhalten sterile Nahrung, es besteht eine spezielle Vorrichtung für die Magen-Darm-Dekontamination und der Patient erhält sterile Gebrauchsgegenstände.
Zur Pflege/Untersuchung des Patienten muss sich das Personal steril umziehen; die im Zusammenhang mit der onkologischen Sterilpflege erforderlichen speziellen Massnahmen, Leistungen, Gebrauchsmaterialien und Verbrauchsmaterialien (bis zum Einkaufspreis (inkl. MWST) pro Einzelstück von CHF 3.--) sind mit der Tarifposition abgegolten und können demzufolge nicht separat abgerechnet werden; mit dieser Leistung sind auch die während eines Wechsels durchzuführenden Tätigkeiten (Zimmer und Möbel sterilisieren, Zimmer steril einrichten, Bett, Desinfektionsplatz usw.) abgegolten.