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Weitere InformationenAbrechenbar im Ausnahmefall bei Patienten über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf.
Die Gründe für den erhöhten Behandlungsbedarf eines Patienten müssen in der Patientenakte aufgeführt werden. Auf Nachfrage des Versicherers ist der erhöhte Behandlungsbedarf eines Patienten zu begründen.
z.B. Sexuell übertragbare Krankheiten, Sexualität, Sterilität, Menopause, Antikonzeption.
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