Offene Versorgung einer Verletzung der peripheren venösen Gefässe (Extremitäten), als alleinige Leistung
Medizinische Interpretation
Naht u/o kontinuitätserhaltende Rekonstruktion; ohne allf. gefässprothetischer Massnahmen; gilt auch für offene Versorgung Blutung bei Status nach Venenpunktion (mindestens Gefässnaht); inkl. Wundversorgung.
Als Zuschlagsleistung siehe (04.0790).
Als Zuschlagsleistung siehe (04.0790).
Als operative Zusatzversorgungen siehe [04].
Technische Interpretation
Als operative Zusatzversorgungen siehe [04].
Gültigkeit
01.04.2007 - heute
01.03
01.00
Leistung
Offene Versorgung einer Verletzung der peripheren venösen Gefässe (Extremitäten), als alleinige Leistung
Medizinische Interpretation
Naht u/o kontinuitätserhaltende Rekonstruktion; ohne allf. gefässprothetischer Massnahmen; gilt auch für offene Versorgung Blutung bei Status nach Venenpunktion (mindestens Gefässnaht); inkl. Wundversorgung.