Offene Versorgung einer Verletzung der peripheren arteriellen Gefässe (Extremitäten), als alleinige Leistung
Medizinische Interpretation
Naht u/o kontinuitätserhaltende Rekonstruktion; gilt nicht für allf. gefässprothetischer Massnahmen; inkl. Zugang; gilt auch für offene Versorgung Blutung bei Status nach Arterienpunktion (mindestens Gefässnaht); inkl. Wundversorgung.
Als Zuschlagsleistung siehe (24.0310).
Als Zuschlagsleistung siehe (24.0310).
Als operative Zusatzversorgungen siehe Kapitel [24].
Technische Interpretation
Als operative Zusatzversorgungen siehe Kapitel [24].
Gültigkeit
01.04.2007 - heute
01.03
01.00
Leistung
Offene Versorgung einer Verletzung der peripheren arteriellen Gefässe (Extremitäten), als alleinige Leistung
Medizinische Interpretation
Naht u/o kontinuitätserhaltende Rekonstruktion; gilt nicht für allf. gefässprothetischer Massnahmen; inkl. Zugang; gilt auch für offene Versorgung Blutung bei Status nach Arterienpunktion (mindestens Gefässnaht); inkl. Wundversorgung.
Als Zuschlagsleistung siehe (24.0310).
Technische Interpretation
Als operative Zusatzversorgungen siehe Kapitel [24].