04.1170
Wundbehandlung ohne Einbezug komplexer Strukturen durch nichtärztliches Personal, Wunden mit einer Fläche von 5 cm² bis 10 cm²
Versionsgeschichte
Wundbehandlung ohne Einbezug komplexer Strukturen durch nichtärztliches Personal, Wunden mit einer Fläche von 5 cm² bis 10 cm²
Medizinische Interpretation
Gilt für chronische Wunden oder bei Wunden wie diabetischer Fuss, Dekubiti, onkologische Wunden, Versorgung von Fisteln. Kann nur in Spitälern gemäss Art 39 {KVG} und Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege gemäss Art 36a {KVG} abgerechnet werden.