02.0166
Verfassen von ausführlichen Berichten, sofern nicht anderweitig entschädigt, in Abwesenheit des Patienten durch den behandelnen Psychologen/Psychotherapeuten, pro 1 Min.
Versionsgeschichte
Verfassen von ausführlichen Berichten, sofern nicht anderweitig entschädigt, in Abwesenheit des Patienten durch den behandelnen Psychologen/Psychotherapeuten, pro 1 Min.
Medizinische Interpretation
Gilt für das Verfassen von ausführlichen Berichten, sofern nicht anderweitig entschädigt, in Abwesenheit des Patienten durch den behandelnen Psychologen/Psychotherapeuten.