02.0156
Telefonische Konsultation durch behandelnden Psychologen/Psychotherapeuten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf, pro 5 Min.
Versionsgeschichte
Telefonische Konsultation durch behandelnden Psychologen/Psychotherapeuten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf, pro 5 Min.
Medizinische Interpretation
Abrechenbar im Ausnahmefall bei Patienten über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf.
Die Gründe für den erhöhten Behandlungsbedarf eines Patienten müssen in der Patientenakte aufgeführt werden. Der erhöhte Behandlungsbedarf eines Patienten ist gegenüber dem Versicherer zu begründen.
Gilt auch für telefonische Beratung von Angehörigen von Kindern und von nicht gesprächsfähigen Patienten.