- Es wird ein unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/Ereignisort.
- Besuche: zuhause, Alters- und Pflegeheim, Unfallort, Ereignisort usw..
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).
Zuschlag von 25% auf den Tarifpositionen, die in diesem Zeitraum für die Behandlung des entsprechenden Notfalls verrechnet werden.
Zuschlag nur auf die {AL} und nicht auf die {TL} der entsprechenden Tarifpositionen.
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Gilt nicht für Einsätze, welche im Spital oder Institut erbracht werden.
Zuschlag nur auf die AL und nicht auf die TL der entsprechenden Tarifpositionen.
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Gilt nicht für Einsätze, welche im Spital oder Institut erbracht werden.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.01.2018 - heute
01.08.01_BR
01.04
Leistung
(+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
Medizinische Interpretation
Notfallkriterien (tarifarisch):
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
- Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/Ereignisort.
Gilt auch für nicht vom Spital und Institut fix besoldete Fachärzte, die ungeplant und notfallmässig aus einem Pikett heraus von ausserhalb des Spitals für einen Einsatz in das Spital kommen müssen; hiermit ist auch die Wegentschädigung abgegolten.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).
Zuschlag von 25% auf den Tarifpositionen, die in diesem Zeitraum für die Behandlung des entsprechenden Notfalls verrechnet werden.
Zuschlag nur auf die {AL} und nicht auf die {TL} der entsprechenden Tarifpositionen.
Zuschlag nur auf die {AL} und nicht auf die {TL} der entsprechenden Tarifpositionen.
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Gilt nicht für Einsätze, welche im Spital oder Institut erbracht werden.
Technische Interpretation
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Gültigkeit
01.04.2007 - heute
01.03
01.01.014
Leistung
(+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
Medizinische Interpretation
Notfallkriterien (tarifarisch):
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
- Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/Ereignisort.
Gilt auch für nicht vom Spital und Institut fix besoldete Fachärzte, die ungeplant und notfallmässig aus einem Pikett heraus von ausserhalb des Spitals für einen Einsatz in das Spital kommen müssen.
Hiermit ist auch die Wegentschädigung abgegolten.
Gilt auch für nicht vom Spital und Institut fix besoldete Fachärzte, die ungeplant und notfallmässig aus einem Pikett heraus von ausserhalb des Spitals für einen Einsatz in das Spital kommen müssen; hiermit ist auch die Wegentschädigung abgegolten.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).
Zuschlag von 25% auf den Tarifpositionen, die in diesem Zeitraum für die Behandlung des entsprechenden Notfalls verrechnet werden.
Zuschlag nur auf die {AL} und nicht auf die {TL} der entsprechenden Tarifpositionen.
Technische Interpretation
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Gültigkeit
01.07.2004 - 31.03.2007
01.01.013
01.00
Leistung
(+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
Medizinische Interpretation
Notfallkriterien (tarifarisch):
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
- Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/Ereignisort.
Gilt auch für nicht vom Spital und Institut fix besoldete Fachärzte, die ungeplant und notfallmässig aus einem Pikett heraus von ausserhalb des Spitals für einen Einsatz in das Spital kommen müssen.
Hiermit ist auch die Wegentschädigung abgegolten.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).
Zuschlag von 25% auf den Tarifpositionen, die in diesem Zeitraum für die Behandlung des entsprechenden Notfalls verrechnet werden.
Zuschlag nur auf die {AL} und nicht auf die {TL} der entsprechenden Tarifpositionen.
Technische Interpretation
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.