- Es wird ein unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/Ereignisort.
- Besuche: zuhause, Alters- und Pflegeheim, Unfallort, Ereignisort usw..
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Bei Einsätzen im Spital oder Institut gilt:
Der Facharzt begibt sich für den ungeplanten, notfallmässigen Einsatz von ausserhalb ins Spital oder Institut. Hiermit abgegolten ist auch die Wegentschädigung. Fachärzte, welche vom Spital oder Institut ganz oder teilweise fix besoldet sind, haben kein Anrecht auf Verrechnung dieser Tarifposition.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.01.2018 - heute
01.08.01_BR
01.04
Leistung
Notfall-Inkonvenienz-Pauschale B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
Notfall-Inkonvenienzpauschale B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
Medizinische Interpretation
Notfallkriterien (tarifarisch):
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
- Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/Ereignisort.
Gilt auch für nicht vom Spital und Institut fix besoldete Fachärzte, die ungeplant und notfallmässig aus einem Pikett heraus von ausserhalb des Spitals für einen Einsatz in das Spital kommen müssen, hiermit ist auch die Wegentschädigung abgegolten.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Bei Einsätzen im Spital oder Institut gilt:
Der Facharzt begibt sich für den ungeplanten, notfallmässigen Einsatz von ausserhalb ins Spital oder Institut. Hiermit abgegolten ist auch die Wegentschädigung. Fachärzte, welche vom Spital oder Institut ganz oder teilweise fix besoldet sind, haben kein Anrecht auf Verrechnung dieser Tarifposition.
Technische Interpretation
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Gültigkeit
01.04.2007 - heute
01.03
01.00
Leistung
Notfall-Inkonvenienz-Pauschale B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
Medizinische Interpretation
Notfallkriterien (tarifarisch):
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
- Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/Ereignisort.
Gilt auch für nicht vom Spital und Institut fix besoldete Fachärzte, die ungeplant und notfallmässig aus einem Pikett heraus von ausserhalb des Spitals für einen Einsatz in das Spital kommen müssen, hiermit ist auch die Wegentschädigung abgegolten.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).
Technische Interpretation
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.