Verlangter kleiner Arztbericht an den Versicherer (Bestandteil von Allgemeine Grundleistungen)
Medizinische Interpretation
Auf Verlangen des Versicherers zugestellte kurze ärztliche Berichte bis 10 Zeilen Text sind Bestandteil von Allgemeine Grundleistungen, siehe KI-[00.06-7].
Nicht formalisierte Berichte mit einem Umfang von mehr als 10 Zeilen Text siehe (00.2285) und (00.2295).