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Weitere InformationenMit der Tarifposition "Feststellen des Todes" durch den Facharzt werden abgerechnet:
- Prüfung der Vitalfunktionen
- Suche nach Todeszeichen
- Suche nach Verletzungen, Injektionsmarken.
Mit den Tarifpositionen "Konsultation"/"Besuch" werden abgerechnet:
- Erhebung der Fremdanamnese
- Gespräche mit Angehörigen
- allf. Lagerung des Toten.
-
Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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Als Notfallarzt erhalte ich regelmässig im Rahmen meiner Notfalldienste von der Notfallzentrale Aufträge, bei der der um die Festellung des Todes aufzusuchen
Tarif: 00.1390 Feststellen des Todes durch den Facharzt geht.
Frage:
Wenn die ZEITLICHEN Voraussetzungen erfüllt sind, ist es legitim, diese Leistung mit den Ziffern für Notfall-Inkonvenienz-Pauschalen (Z.B. 00.2520) oder Dringlichkeitspauschale F (00.2505) zu kombinieren?