Blutentnahme kapillär, jede Lokalisation durch nichtärztliches Personal
Medizinische Interpretation
Nur anwendbar durch ärztliches Praxislabor im Rahmen der Präsenzdiagnostik nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a {KVV} und Kapitel 5.1.2 der Analysenliste.
Die kapilläre Blutentnahme durch den Arzt anlässlich einer ärztlichen Beratung ist Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistungen' gemäss (00.0710).
Gilt nicht für venöse Blutentnahme.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.01.2018 - heute
01.08.01_BR
01.04
Leistung
Blutentnahme kapillär, jede Lokalisation durch nichtärztliches Personal
Medizinische Interpretation
Nur anwendbar durch ärztliches Praxislabor im Rahmen der Präsenzdiagnostik nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a {KVV} und Kapitel 5.1.2 der Analysenliste.
Die kapilläre Blutentnahme durch den Arzt anlässlich einer ärztlichen Beratung ist Bestandteil von "Allgemeine Grundleistungen" gemäss (00.0710).
Die kapilläre Blutentnahme durch den Arzt anlässlich einer ärztlichen Beratung ist Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistungen' gemäss (00.0710).
Gilt nicht für venöse Blutentnahme.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.04.2007 - heute
01.03
01.02.012
Leistung
Blutentnahme kapillär, jede Lokalisation durch nichtärztliches Personal
Medizinische Interpretation
Nur anwendbar durch ärztliches Praxislabor im Rahmen der Präsenzdiagnostik nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a {KVV} und Kapitel 5.1.2 der Analysenliste.
Die kapilläre Blutentnahme durch den Arzt anlässlich einer ärztlichen Beratung ist Bestandteil von "Allgemeine Grundleistungen" gemäss (00.0710).