Punktion, venös, zwecks Blutentnahme, jede Lokalisation (Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistungen')
Medizinische Interpretation
Punktionen durch nichtärztliches Personal zwecks Blutentnahmen für die Präsenzdiagnostik in ärztlichen Praxislaboratorien siehe (00.0715) und (00.0716).
Punktionen durch nichtärztliches Personal zwecks Blutentnahmen für Laboruntersuchung(en) in Spitallaboratorien ({KVV}, Art. 54 Abs. 1 lit. c und Abs. 2) und Laboratorien ({KVV}, Art. 54 Abs. 3) werden mit der entsprechenden Tarifposition der eidgenössische Analysenliste abgerechnet.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.01.2018 - heute
01.08.01_BR
01.04
Leistung
Punktion, venös, zwecks Blutentnahme, jede Lokalisation (Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistungen')
Medizinische Interpretation
Punktionen durch nichtärztliches Personal zwecks Blutentnahmen für die Präsenzdiagnostik in ärztlichen Praxislaboratorien siehe (00.0715) und (00.0716).
Punktionen durch nichtärztliches Personal zwecks Blutentnahmen für Laboruntersuchung(en) in Spitallaboratorien ({KVV}, Art. 54 Abs. 1 lit. c und Abs. 2) und Laboratorien ({KVV}, Art. 54 Abs. 3) werden mit der entsprechenden Tarifposition der eidg. Analysenliste abgerechnet.
Punktionen durch nichtärztliches Personal zwecks Blutentnahmen für Laboruntersuchung(en) in Spitallaboratorien ({KVV}, Art. 54 Abs. 1 lit. c und Abs. 2) und Laboratorien ({KVV}, Art. 54 Abs. 3) werden mit der entsprechenden Tarifposition der eidgenössische Analysenliste abgerechnet.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.04.2007 - heute
01.03
01.02.012
Leistung
Punktion, venös, zwecks Blutentnahme, jede Lokalisation (Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistungen')
Medizinische Interpretation
Punktionen zwecks Blutentnahmen für Laboruntersuchung(en) werden mit der entsprechenden Tarifposition der Analysenliste mit Tarif (AL) abgerechnet.
Punktionen durch nichtärztliches Personal zwecks Blutentnahmen für die Präsenzdiagnostik in ärztlichen Praxislaboratorien siehe (00.0715) und (00.0716).
Punktionen durch nichtärztliches Personal zwecks Blutentnahmen für Laboruntersuchung(en) in Spitallaboratorien ({KVV}, Art. 54 Abs. 1 lit. c und Abs. 2) und Laboratorien ({KVV}, Art. 54 Abs. 3) werden mit der entsprechenden Tarifposition der eidg. Analysenliste abgerechnet.
Technische Interpretation
-
Gültigkeit
01.04.2006 - 31.03.2007
01.02.011
01.00
Leistung
Punktion, venös, zwecks Blutentnahme, jede Lokalisation (Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistungen')
Medizinische Interpretation
Punktionen zwecks Blutentnahmen für Laboruntersuchung(en) werden mit der entsprechenden Tarifposition der Analysenliste mit Tarif (AL) abgerechnet.