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Weitere InformationenAbrechenbar im Ausnahmefall bei Patienten über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf.
Die Gründe für den erhöhten Behandlungsbedarf eines Patienten müssen in der Patientenakte aufgeführt werden. Der erhöhte Behandlungsbedarf eines Patienten ist gegenüber dem Versicherer zu begründen.
Um dem Patienten die Anwendung und Bedienung technischer Hilfsmittel (Injektionen, Inhalation, Bougierungen, Magensonde, Blasenkatheter usw.) zu erklären.
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Grundleistungen
00.02
Leistungspakete
00.02.03
Instruktionen