00.0162
Erkundigungen bei Dritten in Abwesenheit des Patienten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf, pro 1 Min.
Versionsgeschichte
Erkundigungen bei Dritten in Abwesenheit des Patienten bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf, pro 1 Min.
Medizinische Interpretation
Gilt für Erkundigungen bei Dritten (mündlich oder telefonisch) in Abwesenheit des Patienten.
Abrechenbar im Ausnahmefall bei Patienten über 6 Jahren und unter 75 Jahren mit einem erhöhten Behandlungsbedarf.
Die Gründe für den erhöhten Behandlungsbedarf eines Patienten müssen in der Patientenakte aufgeführt werden. Der erhöhte Behandlungsbedarf eines Patienten ist gegenüber dem Versicherer zu begründen.
Gilt nicht für Erkundigungen bei Dritten, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Schreiben nach Kapitel [00.06], erbracht werden.