Entschädigt werden nur medizinisch notwendige Transporte mit dem Fahrzeug des Facharztes; die medizinisch notwendige Transportbegleitung nicht im Fahrzeug des Facharztes wird gemäss Tarifposition 'Besuch' entschädigt.
Gilt auch für den Transport von Patienten in der Isolette mit ärztlicher Betreuung.