Jetzt abschliessen und in vollem Umfang nutzen: Keine Werbung, Persönliche Merkliste, gespeicherte Suchanfragen, Filter (Dignität, Sparte) und uneingeschränkter Zugang zu allen Inhalten.
Weitere InformationenBeinhaltet alle ärztlichen Leistungen, die der Facharzt ausserhalb seiner Praxis ohne oder mit einfachen Hilfsmitteln (etwa Inhalt 'Besuchskoffer') am Patienten hinsichtlich der Beschwerden und Erscheinungen erbringt, derentwegen dieser zum Facharzt kommt, bzw. gebracht wird und hinsichtlich der Beschwerden und Erscheinungen, die während der gleichen Behandlungsdauer auftreten.
Gilt für alle Arten von Besuchen (zuhause, an der Unfallstelle usw.), ausgenommen sind Behandlungen im Spital (ambulante und/oder stationäre Patienten).
Der Weg von der Praxis zum Patienten und zurück ist Gegenstand der Tarifposition Wegentschädigung 00.0095.
Die für den Besuch massgebende Zeit beginnt beim Eintreffen des Facharztes beim Patienten.
-
Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
Ja sicher darf er das. Er hat sie besucht.. sie hätten auch ein Taxi schicken können auf eigene Kosten was deutlich mehr gekostet hätte und sie wollten es lieber auf die Krankenkasse abrechnen. Der Hausarzt hat diese Zeit für SIE aufgewendet und wurde von ihnen bestellt.
Mein HA hat mir zweimal 00.0060, zweimal 00.0070, zweimal 00.0080 und zweimal 00.0095 verrechnet, obwohl ich ihn nicht gesehen habe. Er hat mir lediglich ein Becherli für Sputum vor die Türe (Corona) gestellt und es später wieder abgeholt. Darf er das verrechenen?
Kann der Arzt in einer Sitzung die Grundkonsultation zweimal verrechnen, einmal für hausäztliche Leistung und dann gleich anschliessend für eine Akupunktur?