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Eine erste MRI-Serie (Untersuchungsgang) kann sowohl nativ als auch mit Kontrastmittel durchgeführt werden. Allfällig weitere Serien sind mit der Position 39.5010 abzurechen. Die Position 39.5010 kann nur abgerechnet werden falls in der gleichen Sitzung anschliessend an eine native Untersuchung ein zweiter Untersuchungsgang über dieselbe Körperregion mit Kontrastmittel stattfindet.
Vorbehalten bleiben spezielle Regelungen gemäss Interpretationen der Einzelleistungen.
2-D-Rekonstruktionen/3-D-Rekonstruktionen gelten nicht als untersuchte Serie.
In den MRI-Hauptleistungen ist die Überprüfung Indikation, Festlegung des Untersuchungsganges, Weisungen und Erklärungen an Fachpersonal und Patienten; inkl. Lokalisationsaufnahmen (Localizer) und die Untersuchung des entsprechendes Organes u/o Intervention eingeschlossen.
In den MRI-Hauptleistungen sind allf. 2-D-Rekonstruktionen u/o 3-D-Rekonstruktionen enthalten.
Das allf. Anlegen einer EKG-Triggerung und die orale u/o rektale Kontrastmittelgabe (inkl. endorektale Spule) sind ebenfalls in den jeweiligen MRI-Hauptleistungen enthalten.
Die allf. zusätzliche Messung der Fliessgeschwindigkeit und die allf. intrathekale Kontrastmittelinjektion auf MRI-Tisch sind in den MRI-Hauptleistungen enthalten. Bei allf. intrathekalen Kontrastmittelinjektionen sind die Punktion und die allf. Lokalanästhesie enthalten.
In den jeweiligen MRI-Hauptleistungen sind auch funktionelle Gelenksuntersuchungen u/o funktionelle Wirbelsäulenuntersuchungen enthalten.
Bei weiteren Serien 39.5010 sind arterielle Phase, Parenchymphase, venöse Phase, Ausscheidungsphase, bzw. dynamische Kontrastmittelserien mit verschiedenen Phasen der Durchblutung eingeschlossen.
Ebenfalls eingeschlossen ist die Injektion von Kontrastmittel.
Generelle Zuschläge und Kinderzuschläge siehe 39.01.02.
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