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Die Anzahl weiterer Aufnahmen wurde bei allen Organen beschränkt. Die Beschränkung ist jeweils in der Position "jede weitere Aufnahme" in der Interpretation und in der Mengenregel angegeben.
Die Anzahl weiterer Aufnahmen beschreibt die maximal verrechenbare Anzahl Aufnahmen. Diese maximale Zahl stützt sich auf die gängigen Fachpublikationen.
Generelle Zuschläge und Kinderzuschläge siehe 39.01.02.
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