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Alle Tarifpositionen aus Kapitel 29 verstehen sich inkl. allf. Einstichanästhesie, Kapitel 00.03.02.
Medikamentenabgabe über liegenden epiduralen/periduralen oder spinalen Katheter vgl. 'Allgemeine Grundleistungen' (Konsultation, Besuch, Betreuung des hospitalisierten Patienten).
Die Tarifpositionen gelten nicht für bildgebend gesteuerte Punktionen/Instillationen mittels CT oder MRI.
Alle Tarifpositionen aus Kapitel 29 verstehen sich inkl. allf. elektrophysiologisches u/o kardiopulmonales Monitoring.
Schmerztherapie mittels chirurgischer Massnahmen (Rhizotomie, Chordotomie) sowie mittels Elektroden usw. siehe Kapitel 05.
Überwachung nach Schmerztherapie siehe 35.0210, 35.0220, 35.0510 und 35.0520.
Es gelten die Bestimmungen gemäss GI-14.
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