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Sofern nicht ausdrücklich als Zuschlagsleistung aufgeführt, sind allf. Osteosynthesen in den entsprechenden Tarifpositionen inbegriffen.
Die Entfernung von Osteosynthesematerial wird mit 40% (Reduktion von 60%) der Tarifpositionen entschädigt, in denen die Osteosynthese abgegolten wurde. Gilt auch für Fixateur externe/Distraktor 07.0310.
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