Beinhaltet: Gefässe, Nerven, Sehnen, Muskeln, Bursae und Gelenke.
Tarifpositionen aus diesem Kapitel können nicht mit Tarifpositionen aus dem Kapitel 04.03.07 kumuliert werden.
Die Positionen 04.1170, 04.1175 und 04.1180 sind nur in Spitälern gemäss Art 39 KVG und Einrichtungen der Ambulantenpflege gemäss Art 36a KVG abrechenbar.
Die Positionen enthalten: Lagerung und Vorbereitung, Verbandentfernung, Wundreinigung, Applikation Therapieform (ohne anders tarifierte Techniken), Wundverschluss mit Verband, Instruktion und Dokumentation.
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