37.0070 Autopsie, ärztliche Leistung: Wegentschädigung für den Facharzt für Pathologie, pro 5 Min. Versionsgeschichte

heute
01.09
AL (inkl. Assistenz)
10.42 TP  8.9%
Assistenz / Dotation
- / -
TL
7.49 TP -
AL (Praktischer Arzt)
9.69 TP
Leistung i.e. Sinne
5 min. -
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
5 min. -
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
Skalierungsfaktor AL (PA)
0.93
01.08.01_BR
01.08.01_BR
AL (inkl. Assistenz)
9.57 TP -
Assistenz / Dotation
- / -
TL
7.49 TP  8.5%
Leistung i.e. Sinne
5 min. -
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
5 min. -
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
01.08.00
01.04
AL (inkl. Assistenz)
9.57 TP -
Assistenz / Dotation
- / -
TL
8.19 TP -
Leistung i.e. Sinne
5 min. -
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
5 min. -
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
01.03
01.02
AL (inkl. Assistenz)
9.57 TP -
Assistenz / Dotation
- / -
TL
8.19 TP -
Leistung i.e. Sinne
5 min. -
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
5 min. -
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
heute
01.02
Leistung
  • Autopsie, ärztliche Leistung: Wegentschädigung für den Facharzt für Pathologie, pro 5 Min.
Medizinische Interpretation
  • Nur verrechenbar bei auswärtig durchgeführten Autopsien.
  • Entschädigt wird die reine Fahrzeit, unabhängig vom gewählten Fahrzeug, bzw. die Wegzeit als Fussgänger.
  • Die für die Wegentschädigung massgebliche Zeit beginnt beim Verlassen des üblichen Arbeitsortes des Pathologen und endet mit dem Eintreffen am Standort der vorzunehmenden Autopsie.
  • Erfolgen anschliessend weitere Autopsien an anderen Standorten, kann nur die für den Ortswechsel aufgewendete Zeit abgerechnet werden.
  • Die Wegentschädigung für die Rückkehr bemisst sich nach der Zeit für die Fahrt/Weg vom letzten Standort zum üblichen Arbeitsort des Pathologen.
  • Transportkosten sind in dieser Leistung inbegriffen.
Technische Interpretation

-

Gültigkeit

01.01.2005 - heute

Browser+

Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.

Jetzt informieren