00.2505 Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F bei dringlichen Konsultationen/Besuchen ausserhalb der regulären Sprechstundenzeiten, sowie Mo-Fr 19-22, Sa 7-19, sowie So 7-19 Versionsgeschichte

heute
01.09
AL (inkl. Assistenz)
45.0 TP -
Assistenz / Dotation
- / -
TL
-
AL (Praktischer Arzt)
41.85 TP
Leistung i.e. Sinne
-
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
-
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
Skalierungsfaktor AL (PA)
0.93
01.08.01_BR
01.04
AL (inkl. Assistenz)
45.0 TP -
Assistenz / Dotation
- / -
TL
-
Leistung i.e. Sinne
-
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
-
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
heute
01.09
Leistung
  • Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F bei dringlichen Konsultationen/Besuchen ausserhalb der regulären Sprechstundenzeiten, sowie Mo-Fr 19-22, Sa 12-19, sowie So 7-19
  • Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F bei dringlichen Konsultationen/Besuchen ausserhalb der regulären Sprechstundenzeiten, sowie Mo-Fr 19-22, Sa 7-19, sowie So 7-19
Medizinische Interpretation
  • Dringlichkeitskriterien (tarifarisch):
  • - Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
  • - Der Facharzt befasst sich spätestens innerhalb von 2 Stunden mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
  • - Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Ereignisort.
  • - Besuche: zuhause, Altersheim, Ereignisort usw.
  • - Gilt nicht für Leistungen, die im Spital erbracht werden.
  • Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei einem dringlichen Besuch gilt die Startzeit). Darf nicht während einer regulären Sprechstunde (Abendsprechstunde, reguläre Sonntags-Sprechstunde) verrechnet werden.
  • Die Behandlung von nicht angemeldeten Patienten gilt nicht generell als dringlich und berechtigt nicht generell zur Verrechnung der Dringlichkeits-Inkovenienzpauschale F.
Technische Interpretation

-

Gültigkeit

01.01.2018 - heute

01.08.01_BR
01.04
Leistung
  • Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F bei dringlichen Konsultationen/Besuchen ausserhalb der regulären Sprechstundenzeiten, sowie Mo-Fr 19-22, Sa 12-19, sowie So 7-19
Medizinische Interpretation
  • Dringlichkeitskriterien (tarifarisch):
  • - Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
  • - Der Facharzt befasst sich spätestens innerhalb von 2 Stunden mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
  • - Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Ereignisort.
  • - Besuche: zuhause, Altersheim, Ereignisort usw.
  • - Gilt nicht für Leistungen, die im Spital erbracht werden.
  • Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei einem dringlichen Besuch gilt die Startzeit). Darf nicht während einer regulären Sprechstunde (Abendsprechstunde, reguläre Sonntags-Sprechstunde) verrechnet werden.
  • Die Behandlung von nicht angemeldeten Patienten gilt nicht generell als dringlich und berechtigt nicht generell zur Verrechnung der Dringlichkeits-Inkovenienzpauschale F.
Technische Interpretation

-

Gültigkeit

01.04.2007 - heute

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